Swissness / Herkunftsangabe Schweiz

Viele Mitglieder von PBS und Grusskarten Schweiz produzieren ihre Produkte in der Schweiz, weshalb diese mit der Herkunftsangabe Schweiz bezeichnet sind (Swiss Made, Made in Switzerland, Schweizer Qualität, etc.).

Am 1. Januar 2017 trat das revidierte Markenschutzgesetz (MSchG) in Kraft. Die Herkunftsangabe „Schweiz“ darf für Industrieprodukte ab diesem Zeitpunkt nur noch verwendet werden, wenn mindestens 60% der Herstellungskosten in der Schweiz angefallen sind (bislang 50%). Die ebenfalls revidierte Verordnung zum MschG (MSchV) regelt die Zusammensetzung der Herstellungskosten. Dazu gehören u.a. die Materialkosten. Von der Berechnung der Herstellungskosten dürfen im Ausland bezogene Materialien dann ausgeschlossen werden (Art. 52k MSchV), wenn sie nach öffentlich zugänglichen Informationen einer Branche in der Schweiz nur ungenügend verfügbar sind.

Der Verband PBS und Grusskarten Schweiz ist ein Branchenverband im Sinne dieser Bestimmung und publiziert darum nachstehend eine sogenannte Negativliste mit den Materialien, die in der Schweiz nicht oder ungenügend verfügbar sind. Die Einträge stützen sich auf Angaben von Mitgliedern in Anträgen, die vom Vorstand des Verbandes geprüft wurden. Die Liste wird laufend aktualisiert und überprüft.

Für Rückfragen steht die Geschäftsstelle / Daniel Mägerle zur Verfügung.

 

Material-Negativliste [pdf]